Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Keynotes, Vorträge, Fortbildungen, Seminare, Workshops, Lesungen, Beratungen, Gruppenprogramme und digitale Kurse
Carsten Vonnoh · Vaterherz® Akademie · Schubertstraße 10, 99423 Weimar · kontakt@vaterherz.de · Stand: 15. Juli 2026 · Version 2.0
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Carsten Vonnoh, Einzelunternehmer, Schubertstraße 10, 99423 Weimar (nachfolgend „Veranstalter“), und seinen Kunden. Der Veranstalter tritt unter den Marken „Vaterherz®“ und „Vaterherz® Akademie“ sowie unter den Internetauftritten www.vaterherz.de und www.carstenvonnoh.de auf.
(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind:
- Institutionelle Auftraggeber (nachfolgend „Institutionen“): Kommunen, Landkreise, Ministerien und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, Hochschulen, Bildungsträger, Wohlfahrtsverbände, Vereine, Stiftungen und Unternehmen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen, selbständigen beruflichen oder satzungsmäßigen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).
- Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die Präsenzseminare, Beratungen, Gruppenprogramme, Einzelbegleitung oder digitale Kurse für sich persönlich buchen.
(3) Regelungen, die ausdrücklich nur für Verbraucher oder nur für Institutionen gelten, sind entsprechend gekennzeichnet. Auf Institutionen finden die verbraucherschützenden Vorschriften keine Anwendung.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Veranstalter die Leistung in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Vergabe- und Beschaffungsbedingungen öffentlicher Auftraggeber gehen diesen AGB vor, soweit sie zwingend sind und ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 2 Leistungen
(1) Der Veranstalter erbringt insbesondere Keynotes, Impuls- und Fachvorträge, Fortbildungen und Fachtage für Fachkräfte, Seminare und Workshops in Präsenz und digital, Lesungen, fachliche Beratung von Organisationen sowie Gruppenprogramme, Einzelbegleitung und digitale Kurse.
(2) Inhalt, Ort, Zeitpunkt, Dauer und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Die Leistung wird vom Veranstalter persönlich erbracht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Veranstalter ist berechtigt, fachlich gleichwertig qualifizierte Kooperationspartner einzusetzen, wenn dies zuvor in Textform vereinbart wurde.
(3) Offene Veranstaltungen: Mehrere Institutionen erwerben Teilnahmeberechtigungen für denselben Termin. Mit dem Erwerb einer Teilnahmeberechtigung erhalten die von der Institution benannten Zielgruppen (z. B. Eltern, Väter, Studierende, Mitarbeitende) Zugang.
(4) Exklusive Veranstaltungen: Eine Institution bucht eine Veranstaltung ausschließlich für ihre eigene Zielgruppe. Externe Teilnehmende sind ausgeschlossen.
(5) Der Veranstalter schuldet die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, pädagogischen oder persönlichen Erfolg.
(6) Die Angebote des Veranstalters sind Bildungs-, Reflexions- und Begleitangebote. Sie stellen keine Psychotherapie, keine Heilbehandlung und keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Beratung dar und ersetzen diese nicht. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Veranstalters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Als verbindlich bezeichnete Angebote sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.
(2) Institutionen: Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung oder Angebotsbestätigung in Textform und deren Annahme durch den Veranstalter zustande. Eine Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) genügt.
(3) Verbraucher: Die Buchung erfolgt über die vom Veranstalter genutzten Buchungs- und Zahlungsplattformen, über ein Buchungsformular oder in Textform. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch den Veranstalter zustande.
(4) Wird die Buchung über eine Plattform abgewickelt, die gegenüber dem Verbraucher als Verkäufer oder Wiederverkäufer auftritt, kommt der Vertrag mit dem jeweiligen Plattformbetreiber zustande. Dessen Bedingungen und Widerrufsbelehrung gehen insoweit vor. Auf welchem Weg der Vertrag zustande kommt, wird im jeweiligen Buchungsprozess ausgewiesen.
(5) Ein kostenloses Erst- oder Kennenlerngespräch begründet keinen entgeltlichen Vertrag und keinen Anspruch auf ein bestimmtes Angebot.
§ 4 Preise, Umsatzsteuer und Reisekosten
(1) Der Veranstalter unterliegt der Regelbesteuerung. Gegenüber Institutionen verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit 19 %). Soweit eine Leistung nach § 4 Nr. 21 oder Nr. 22 UStG umsatzsteuerfrei ist, wird sie ohne Umsatzsteuer abgerechnet.
(2) Gegenüber Verbrauchern sind alle angegebenen Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Reisekosten (nur Institutionen): Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden Reisekosten zusätzlich zum Honorar nach tatsächlichem Aufwand berechnet:
- Bahnfahrt 1. Klasse einschließlich Sitzplatzreservierung oder Fahrt mit dem Pkw zu 0,40 EUR je gefahrenem Kilometer;
- Übernachtung nach Beleg bis 140 EUR je Nacht, sofern die Veranstaltung vor 10:00 Uhr beginnt, nach 18:00 Uhr endet oder die einfache Anreise mehr als drei Stunden beträgt;
- Nebenkosten (öffentlicher Nahverkehr, Taxi, Parkgebühren) nach Beleg.
Reisekosten werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen und mit der gesetzlichen Umsatzsteuer abgerechnet. Bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Reisekosten sind auch dann zu erstatten, wenn die Veranstaltung aus einem Grund entfällt, den der Kunde zu vertreten hat.
(4) Bei Präsenzseminaren für Verbraucher sind Anreise, Unterkunft und Verpflegung nicht im Preis enthalten, soweit dies in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich anders angegeben ist.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Institutionen: Die Rechnungsstellung erfolgt nach Durchführung der Veranstaltung, bei mehrteiligen Formaten nach Abschluss des jeweiligen Teils. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei einem Auftragswert über 5.000 EUR netto ist der Veranstalter berechtigt, nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 50 % zu verlangen. Auf Wunsch öffentlicher Auftraggeber stellt der Veranstalter Rechnungen im Format XRechnung bereit.
(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB. Gegenüber Institutionen tritt die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 EUR hinzu.
(3) Verbraucher: Die Teilnahmegebühr ist, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus fällig und über die angebotenen Zahlungswege zu begleichen. Ratenzahlung ist nur nach gesonderter Vereinbarung möglich.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
§ 6 Rücktritt und Verschiebung (nur Institutionen)
(1) Der Rücktritt bedarf der Textform. Maßgeblich ist der Zugang beim Veranstalter.
(2) Offene Veranstaltungen:
- bis 30 Tage vor dem Termin: kostenfrei;
- ab 30 bis 14 Tage vor dem Termin: 50 % der Teilnahmegebühr;
- weniger als 14 Tage vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 %.
(3) Exklusive Veranstaltungen:
- bis 8 Wochen vor dem Termin: kostenfrei;
- ab 8 bis 4 Wochen vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars;
- weniger als 4 Wochen vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 %.
(4) Verschiebung: Ein Termin kann auf Wunsch des Kunden einmalig kostenfrei verschoben werden, wenn die Verschiebung mehr als 4 Wochen vor dem ursprünglichen Termin in Textform mitgeteilt wird, der Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten liegt und beim Veranstalter verfügbar ist. Jede weitere oder spätere Verschiebung gilt als Rücktritt nach Absatz 2 oder 3 in Verbindung mit einer Neubuchung.
(5) Benennt der Kunde bei offenen Veranstaltungen eine Ersatzteilnehmerin oder einen Ersatzteilnehmer, entstehen keine Stornokosten.
(6) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Stornierung (nur Verbraucher)
(1) Das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 8 bleibt unberührt und geht diesen Regelungen vor.
(2) Nach Ablauf der Widerrufsfrist oder bei Erlöschen des Widerrufsrechts gilt:
- bis 14 Tage vor Beginn: kostenfrei;
- ab 14 bis 7 Tage vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühr;
- weniger als 7 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen: 100 %.
(3) Dem Verbraucher bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Bei personenbezogenen Formaten (Einzelbegleitung, Gruppenprogramme) ist die Benennung einer Ersatzperson ausgeschlossen.
§ 8 Widerrufsrecht und elektronische Widerrufsfunktion (nur Verbraucher)
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird und Bestandteil dieser AGB ist.
(2) Schließt der Verbraucher den Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche des Veranstalters, kann er den Widerruf auch über die dort während der Widerrufsfrist ständig verfügbare Widerrufsfunktion „Vertrag widerrufen“ erklären (§ 356a BGB). Der Veranstalter bestätigt den Eingang eines auf diesem Weg erklärten Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger über das vom Verbraucher angegebene Kommunikationsmittel.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 4 BGB, bei Verträgen über nicht auf einem körperlichen Datenträger befindliche digitale Inhalte (z. B. Onlinekurse mit Sofortzugang) unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 BGB.
(4) Verlangt der Verbraucher, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnt, schuldet er im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung (§ 357 Abs. 8 BGB).
§ 9 Präsenzseminare und Gruppenformate
(1) Die Teilnahme setzt Volljährigkeit voraus.
(2) Teilnehmende entscheiden eigenverantwortlich über ihre Teilnahmefähigkeit. Bei akuten psychischen Krisen, akuter Suchterkrankung oder laufender akutpsychiatrischer Behandlung ist eine Teilnahme nur nach vorheriger Rücksprache und in Abstimmung mit der behandelnden Person sinnvoll. Der Veranstalter ist berechtigt, in solchen Fällen von einer Teilnahme abzuraten oder sie abzulehnen.
(3) Der Konsum von Alkohol und anderen bewusstseinsverändernden Substanzen ist während der Arbeitseinheiten untersagt.
(4) Dem Veranstalter steht das Hausrecht zu. Er kann Teilnehmende, die den Ablauf erheblich stören, andere Teilnehmende gefährden oder gegen diese AGB verstoßen, von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
(5) Eine Aufsichtspflicht des Veranstalters besteht nicht. Mitgebrachte Kinder sind von den Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen.
§ 10 Mitwirkungspflichten (nur Institutionen)
(1) Der Kunde stellt für Präsenzveranstaltungen einen geeigneten Raum, die Bestuhlung, Beamer und Leinwand mit HDMI- oder USB-C-Anschluss, bei mehr als 60 Teilnehmenden eine Tonanlage mit Mikrofon sowie eine namentlich benannte Ansprechperson vor Ort bereit.
(2) Bei digitalen Formaten stellt der Kunde die Konferenzplattform, die Einladung der Teilnehmenden und den technischen Support bereit, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Der Kunde teilt spätestens 14 Tage vor dem Termin Zielgruppe, erwartete Teilnehmerzahl und organisatorischen Rahmen mit.
(4) Beeinträchtigungen, die auf einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten beruhen, gehen nicht zulasten des Veranstalters. Der Honoraranspruch bleibt unberührt.
§ 11 Absage durch den Veranstalter, höhere Gewalt
(1) Der Veranstalter kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen oder verschieben, insbesondere bei Krankheit, Unfall, unvorhersehbaren familiären Notfällen, behördlichen Anordnungen, Streik im Verkehrswesen oder höherer Gewalt.
(2) Bei offenen Veranstaltungen kann der Veranstalter absagen, wenn bis 14 Tage vor dem Termin die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.
(3) In diesen Fällen bietet der Veranstalter zunächst einen Ersatztermin an. Kommt ein Ersatztermin nicht zustande, werden bereits gezahlte Gebühren vollständig erstattet.
(4) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz frustrierter Aufwendungen, sind ausgeschlossen, soweit nicht eine Haftung nach § 12 Abs. 1 oder 2 besteht.
(5) Ist eine Präsenzveranstaltung aufgrund behördlicher Maßnahmen oder höherer Gewalt nicht durchführbar, können beide Parteien die Umstellung auf ein gleichwertiges digitales Format verlangen. Ersparte Reisekosten werden nicht berechnet.
§ 12 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Für persönliche Gegenstände der Teilnehmenden wird keine Haftung übernommen.
(5) Die Teilnahme an körper-, bewegungs- oder erfahrungsorientierten Übungen erfolgt freiwillig und in eigener Verantwortung.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Kooperationspartner des Veranstalters.
§ 13 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle Vortragsinhalte, Konzepte, Präsentationen, Skripte, Arbeitsmaterialien und digitalen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum internen beziehungsweise persönlichen Gebrauch.
(2) Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder Nutzung für eigene Schulungszwecke über den vereinbarten Zweck hinaus sind ohne vorherige Zustimmung in Textform unzulässig.
(3) Die Marken „Vaterherz®“ und „bewusste Vaterschaft®“ sowie die zugehörigen Logos darf der Kunde ausschließlich zur Ankündigung der gebuchten Veranstaltung und in der vom Veranstalter bereitgestellten Form verwenden.
(4) Der Kunde räumt dem Veranstalter das Recht ein, die Zusammenarbeit unter Nennung des Namens und des Logos als Referenz zu benennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen; der Veranstalter entfernt die Nennung dann unverzüglich.
§ 14 Aufnahmen, Veröffentlichung und Social Media
(1) Aufnahmen durch den Kunden: Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der Veranstaltung einschließlich Livestream und Mitschnitt sind nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters in Textform zulässig. Umfang, Dauer, Reichweite und eine gesonderte Vergütung werden gesondert vereinbart. Ohne abweichende Vereinbarung ist die interne Bereitstellung einer Aufzeichnung auf 6 Monate ab Veranstaltung begrenzt; eine Veröffentlichung in öffentlich zugänglichen Kanälen ist nicht umfasst.
(2) Aufnahmen durch den Veranstalter: Fertigt der Veranstalter Aufnahmen zu Dokumentations- oder Werbezwecken an, geschieht dies ausschließlich auf Grundlage einer vorherigen, freiwilligen und jederzeit widerrufbaren Einwilligung der abgebildeten Personen. Aus der Verweigerung entsteht kein Nachteil für die Teilnahme.
(3) Einwilligungen bei Institutionen: Sollen Teilnehmende einer von einer Institution gebuchten Veranstaltung abgebildet werden, holt die Institution die erforderlichen Einwilligungen ein und stellt sie dem Veranstalter auf Verlangen nach. Ohne Nachweis fertigt der Veranstalter keine personenbezogenen Aufnahmen an.
(4) Teilnehmende untereinander: Bild-, Ton- und Videoaufnahmen anderer Teilnehmender sowie deren Veröffentlichung in sozialen Netzwerken sind ohne deren ausdrückliche Einwilligung untersagt.
(5) Der Veranstalter betreibt Profile in sozialen Netzwerken. Inhalte und Beiträge dort begründen kein Vertragsverhältnis und ersetzen keine individuelle Beratung. Für die Datenverarbeitung durch die Plattformbetreiber ist der Veranstalter nur im Rahmen seiner eigenen Verantwortlichkeit verantwortlich; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
§ 15 Einsatz künstlicher Intelligenz
(1) Der Veranstalter setzt KI-gestützte Werkzeuge unterstützend ein, insbesondere bei Recherche, Organisation und der Erstellung von Text- und Gestaltungsentwürfen. Die fachliche und redaktionelle Verantwortung für alle Leistungen und veröffentlichten Inhalte liegt ausschließlich beim Veranstalter; alle Inhalte werden vor Verwendung menschlich geprüft.
(2) Soweit Inhalte durch KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden und eine Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben ist, insbesondere nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689, wird diese Kennzeichnung an der jeweiligen Ausgabe vorgenommen.
(3) Personenbezogene Daten von Kunden und Teilnehmenden, insbesondere Inhalte aus Beratungen und Gruppenformaten, werden nicht in KI-Systeme eingegeben, es sei denn, es besteht eine Rechtsgrundlage und, soweit erforderlich, ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(4) Der Kunde darf die vom Veranstalter bereitgestellten Inhalte, Materialien und Aufzeichnungen nicht zum Training, zur Entwicklung oder zur Feinabstimmung von Systemen künstlicher Intelligenz verwenden und Dritten eine solche Nutzung nicht gestatten. Ein entsprechender Nutzungsvorbehalt nach § 44b Abs. 3 UrhG wird ausdrücklich erklärt.
(5) Setzt der Kunde bei der Durchführung KI-gestützte Werkzeuge ein, insbesondere zur Transkription, Protokollierung oder Zusammenfassung digitaler Veranstaltungen, bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Veranstalters in Textform. § 14 Abs. 1 gilt entsprechend.
§ 16 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich.
(2) In Gruppenformaten verpflichten sich die Teilnehmenden, persönliche Mitteilungen anderer Teilnehmender nicht nach außen zu tragen. Der Veranstalter weist hierauf zu Beginn hin, kann für das Verhalten Dritter jedoch nicht einstehen.
(3) Der Veranstalter unterliegt keiner strafbewehrten Schweigepflicht im Sinne des § 203 StGB.
§ 17 Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt. Soweit der Veranstalter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 18 Verbraucherstreitbeilegung
Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Weimar. Der Veranstalter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.